Prüfmethodik

Die GutachterInnen des Pflege-SHV

  • setzen sich dazu und beobachten

  • nehmen Teil an den Aktivitäten und Maßnahmen

  • besuchen Bewohner mit besonderen Merkmalen

  • unterhalten sich mit Bewohnern und Angehörigen

  • sprechen mit den Mitarbeitern

  • erkundigen sich bei der Heim- und Pflegedienstleitung

  • hinterfragen Problemsituationen 

  • besprechen ihre Beobachtungen und beraten das Ergebnis

  • evaluieren den ersten Eindruck gemeinsam mit dem Leitungsteam der Einrichtung.

Karte der ausgezeichneten Heime Seniorenresidenz Elbtalaue, HitzackerMarienhaus, EssenStiftung St.Ludgeri, Essen-WerdenHaus St. Kilian, Iserlohn-LetmatheRichard Bürger Heim, StuttgartHaus Bocksberg, Bitz

Wie wird bewertet

Art und Umfang der Begutachtung 

Da es sich bei den Kriterien überwiegend um subjektiv erfassbare, "weiche" Faktoren handelt, wurde ein Bewertungsverfahren gewählt, dass in erster Linie auf den kritischen Sachverstand der Gutachter setzt.  Vergleichbar mit Restaurantbewertungen, die ebenfalls subjektiv sind.  Ob eine Küche 1, 2, 3 oder keinen Stern bekommt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie der Testperson (ausgewiesener Feinschmecker und Restaurantkenner) das Essen geschmeckt und die Bewirtung gefallen hat.

Für die Erstbegutachtung von Heimem werden in der Regel 4 GutachterInnen eingesetzt.  Diese sind zwei Tage in der Einrichtung unterwegs. Verteilt auf die verschiedenen Bereiche beobachten sie die Abläufe, nehmen Teil an den Maßnahmen und Malzeiten; befragen Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter.
Am Ende des ersten Tages setzen sich die GutachterInnen zusammen und besprechen ihre Beobachtungen. Dabei wird festgelegt, welche Punkte am nächsten Tag genauer recherchiert werden. Nach der zweiten Beobachtungsphase  werden alle Kriterien systematisch durchgesprochen und sofern möglich, bewertet. Es werden nur die Kriterien bewertet, zu denen Beobachtungen/Informationen vorliegen, so dass die Bewertung begründet werden kann.  

Rückmeldung und Evaluation 

Anschließend erhält das Leitungsteam der Einrichtung  eine mündliche Rückmeldung. Dabei können auch noch Fragen oder Unstimmigkeiten geklärt werden, die auf das Bewertungsergebnis Einfluss nehmen. Wenn die Mitarbeiter eine bestimmte Wertung   nicht nachvollziehen können, haben sie die Möglichkeit direkt Stellung zu beziehen.  Sofern sie die GutachterInnen überzeugen können, dass hier Zusammenhänge übersehen wurden,  wird dies bei der Bewertung berücksichtigt. Schließlich lassen sich an zwei Tagen unmöglich alle Zusammenhänge in einem Pflegeheim genau erfassen.

Zu einem Großteil stützt sich die Einschätzung auf die Angaben befragter Mitarbeiter und Leitungskräfte. Die Dokumentation wird nur am Rande hinzugezogen. Die mit der Materie vertrauten Fachleute (Gutachter), bemerken Widersprüchlichkeiten und können diese hinterfragen. 

Schriftlicher Ergebnisbericht

Spätestens 14 Tage noch der Begutachtung erhält die Einrichtung einen schriftlichen Ergebnisbericht. Siehe Musterbeispiele.

Urkunde und Türschild

Einrichtungen die in der Gesamtwertung mehr als 6 Punkte erreicht haben, erhalten eine Urkunde und ein Türschild, mit der Anzahl der Sterne.