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Angebot
Als interessierte/r Leiterin/Leiter einer Pflegeeinrichtung erhalten Sie
zunächst eine Informationsmappe mit den Bewertungskriterien, sowie Angaben zu den Voraussetzungen, Verfahrensweise
und Kosten.
Es wird ausdrücklich angeregt, an Hand dieser Kriterien zunächst eine interne
Selbstbewertung vorzunehmen. So haben Sie die Möglichkeit festzustellen, wo Schwachpunkte liegen, die sich mittels
gezielter Maßnahmen beheben lassen. Bei Bedarf vermittelt Pflege-SHV, kompetente Berater, die Sie
bei einer Problembewältigung unterstützen.
Schon aus Kostengründen macht eine Beauftragung zur Begutachtung erst Sinn,
wenn Ihre Einrichtung die definierten Voraussetzungen erfüllt und Sie sicher sind, die "Auszeichnung
menschenwürdige Pflege" mit wenigstens einem Stern erreichen zu können.
Sie entscheiden also, wann Sie den Auftrag zur Begutachtung erteilen. Art und Umfang
der Zusammenarbeit werden sodann schriftlich vereinbart. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie mit der
Informationsmappe.
Voraussetzungen
Anerkennung der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“. Dies
beinhaltet, dass Mitarbeiter und Bewohner bzw. Heimbeiratsvertreter der
Einrichtung über den Inhalt dieser Charta
informiert werden, der Text (Broschüre) an bekannter Stelle ausgelegt wird und dort zur jederzeitigen Einsichtnahme zur Verfügung
steht.
Den von Pflege-SHV mit der Überprüfung beauftragten GutachterInnen ist Zugang
zu
allen Räumen und Informationen der Einrichtung zu
gewähren, soweit dies zur Erfassung der Kriterien erforderlich ist. Die Mitarbeiter ggf. MAV /Personalrat sowie der Heimbeirat sind entsprechend zu informieren und Auskunftsberechtigung zu erteilen.
Offenes und konstruktives Beschwerdemanagement.
Neben den allgemeine Vorgaben zum Beschwerdemanagement, die Bestandteil des Heimauszeichnungskonzeptes sind, muss
den Mitarbeitern, Beiratsvertretern, Angehörigen und sonst betroffenen Personen, die Möglichkeit eingeräumt
werden, jederzeit den Pflege-SHV zu beteiligen, um sich in belasteten Situationen Rat und Unterstützung einzuholen.
Damit soll sicher gestellt werden, dass problematische Entwicklungen, die die
"Auszeichnung menschenwürdige Pflege" in Frage stellen, frühzeitig erkannt und verhindert werden.
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Vereinbarungen
Nach Beauftragung und Unterzeichnung der Vereinbarung, verpflichtete sich Pflege-SHV
innerhalb von 3 Monaten eine sog. Neubegutachtung vorzunehmen.
Diese umfasst, je nach Größe der Einrichtung ein 2-3tägiges
Audit durch ein Team von 4 unabhängigen Gutachtern, sowie eine
Ergebnispräsentation.
Grundsätzlich streben wir unangemeldete Begutachtungen an, denn schließlich
soll der normale Alltag in der Einrichtung wahrgenommen werden und nicht eine für diese Tage organisierte
Sondersituation.
Seitens der Einrichtung sollte im Vorfeld sicher gestellt werden, dass die
Mitarbeiter (ggf. MAV, Betriebsrat), Heimbeirat, Bewohner, Angehörige und Betreuer, Zweck und Inhalte
der "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" kennen und diese unterstützen.
Während des Audits, muss die Einrichtung niemanden abstellen, der sich um die Gutachter kümmert
oder diese begleitet. Allenfalls wird erwartet, dass die zufällig angesprochenen Mitarbeiter etwas Zeit zur Beantwortung von Fragen aufbringen und
wissen, dass sie berechtigt sind, Auskunft zu erteilen. Die
Gutachter sind gehalten, sich selbstständig durchzufragen und zurechtzufinden und dabei freundlich und respektvoll auf die
Mitarbeiter, Bewohner und andere Personen zuzugehen. Ihre Anwesenheit
sollte den Betriebsablauf so
wenig als möglich stören.
Den Gutachtern ist Einblick in die Dokumentation zu gewähren, soweit dies zur Beurteilung bestimmter Kriterien
erforderlich ist.
Auch sollte den Gutachtern die Möglichkeit gegeben werden, Mitarbeiter zu Pflegemaßnahmen zu begleiten sowie allen Aktivitäten im Hause, als teilnehmende Beobachter, beizuwohnen. Um die
Verpflegungsqualität bewerten zu können, ist es außerdem erforderlich, dass die Gutachter von den tagesaktuellen
Malzeiten und Getränken, wie sie den Bewohnern serviert werden, kosten
dürfen.
Die Folgebegutachtungen zur Bestätigung der Auszeichnung oder Neubewertung
finden unter gleichen Voraussetzungen statt.
Pflege-shv verpflichtet sich, nur Personen mit der Begutachtung zu
beauftragen, die eine hohe soziale und fachliche Kompetenz sowie konstruktives Urteilsvermögen besitzen. Diskretion und Datenschutz werden der Einrichtung schriftlich zugesichert. |
Gültigkeitsdauer
Die "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" wird jeweils für zwei Jahre verliehen.
Sie kann durch Folgebegutachtung für weitere zwei Jahre in der ursprünglichen Kategorie bestätigt oder in einer
höheren bzw. niedrigeren Sterne-Kategorie weitergeführt werden. Darüber hinaus besteht ein jederzeitiges
Widerrufsrecht, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenwürde oder einzelne Voraussetzungen vorliegen.
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Kosten
Der hohe personelle und zeitliche Aufwand dieser besonderen
Verfahrensweise, bleibt nicht ohne Wirkung auf den Preis. Dennoch konnten wir die Kosten so kalkulieren, dass
sie weit unter den Preisen namhafter Zertifizierungs-Anbieter im Bereich der Altenpflege liegen.
Kosten für Neubegutachtung einschließlich Ergebnisbericht :
Grundgebühr: 2.600€ plus
Gebühr pro Pflegeplatz: 20€
Für
Folgebegutachtungen
ist alle zwei Jahre mit etwa dem halben Kostensatz der Neubegutachtung zu rechnen.
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