Auszeichnung menschenwürdige Pflege  

Pflege-SHV
Angebot  

Als  interessierte/r Leiterin/Leiter einer Pflegeeinrichtung erhalten Sie zunächst eine Informationsmappe mit den Bewertungskriterien, sowie Angaben zu den Voraussetzungen, Verfahrensweise und Kosten. 

Es wird ausdrücklich angeregt, an Hand dieser Kriterien zunächst eine interne Selbstbewertung vorzunehmen. So haben Sie die Möglichkeit festzustellen, wo Schwachpunkte liegen, die sich mittels gezielter Maßnahmen beheben lassen.  Bei Bedarf vermittelt Pflege-SHV,   kompetente Berater, die Sie bei einer Problembewältigung unterstützen.  

Schon aus Kostengründen macht eine  Beauftragung zur Begutachtung erst Sinn, wenn Ihre Einrichtung die definierten Voraussetzungen erfüllt und Sie sicher sind, die "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" mit wenigstens einem Stern erreichen zu können.  

Sie entscheiden also, wann Sie den Auftrag zur Begutachtung erteilen. Art und Umfang der Zusammenarbeit werden sodann schriftlich vereinbart. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie mit der Informationsmappe. 

Voraussetzungen

Anerkennung der  „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“. Dies beinhaltet,  dass  Mitarbeiter und Bewohner bzw. Heimbeiratsvertreter der Einrichtung  über den Inhalt dieser Charta informiert werden, der Text (Broschüre) an bekannter Stelle ausgelegt wird und  dort zur jederzeitigen Einsichtnahme zur Verfügung steht.

Den von Pflege-SHV mit der Überprüfung beauftragten GutachterInnen ist Zugang zu allen Räumen und Informationen der Einrichtung zu gewähren, soweit dies zur Erfassung der Kriterien erforderlich ist. Die Mitarbeiter ggf. MAV /Personalrat  sowie  der Heimbeirat sind entsprechend zu informieren und  Auskunftsberechtigung zu erteilen.   

Offenes und  konstruktives Beschwerdemanagement.  Neben den allgemeine Vorgaben zum Beschwerdemanagement, die Bestandteil des Heimauszeichnungskonzeptes sind, muss den Mitarbeitern, Beiratsvertretern, Angehörigen und sonst betroffenen Personen, die Möglichkeit eingeräumt werden, jederzeit den Pflege-SHV zu beteiligen, um sich in belasteten Situationen Rat und Unterstützung einzuholen.  Damit soll sicher gestellt werden, dass  problematische Entwicklungen, die die "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" in Frage stellen,  frühzeitig erkannt und verhindert werden.  

Vereinbarungen 

Nach Beauftragung und Unterzeichnung der Vereinbarung, verpflichtete sich Pflege-SHV  innerhalb von 3 Monaten eine sog.   Neubegutachtung   vorzunehmen.  Diese umfasst,  je nach Größe der Einrichtung ein  2-3tägiges Audit durch ein Team von  4 unabhängigen Gutachtern, sowie eine Ergebnispräsentation.  

Grundsätzlich streben wir unangemeldete Begutachtungen an, denn schließlich soll der normale Alltag in der Einrichtung wahrgenommen werden und nicht eine für diese Tage organisierte Sondersituation.  

Seitens der Einrichtung sollte im Vorfeld sicher gestellt werden, dass  die Mitarbeiter (ggf. MAV, Betriebsrat), Heimbeirat, Bewohner, Angehörige und Betreuer,  Zweck und Inhalte der  "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" kennen und diese unterstützen.  

Während des Audits, muss die  Einrichtung niemanden abstellen, der sich um die Gutachter kümmert oder diese begleitet.  Allenfalls wird erwartet, dass  die zufällig angesprochenen  Mitarbeiter  etwas Zeit zur Beantwortung von Fragen aufbringen und wissen, dass sie berechtigt sind, Auskunft zu erteilen.   Die Gutachter sind gehalten, sich selbstständig durchzufragen und zurechtzufinden und dabei freundlich  und respektvoll  auf die Mitarbeiter, Bewohner und andere Personen zuzugehen.  Ihre Anwesenheit sollte den  Betriebsablauf  so wenig als möglich stören.

Den Gutachtern ist Einblick in die Dokumentation zu gewähren, soweit dies zur Beurteilung bestimmter Kriterien erforderlich ist.     Auch sollte den Gutachtern die Möglichkeit gegeben werden, Mitarbeiter zu Pflegemaßnahmen zu begleiten sowie allen  Aktivitäten im Hause, als teilnehmende Beobachter,  beizuwohnen.   Um die Verpflegungsqualität bewerten zu können, ist es außerdem erforderlich, dass die Gutachter von den tagesaktuellen Malzeiten und Getränken, wie sie den Bewohnern serviert werden,  kosten dürfen.  

Die  Folgebegutachtungen zur Bestätigung der Auszeichnung oder Neubewertung finden unter gleichen Voraussetzungen statt.   

Pflege-shv verpflichtet sich, nur Personen mit der Begutachtung zu beauftragen, die eine hohe soziale und fachliche Kompetenz sowie konstruktives Urteilsvermögen besitzen.  Diskretion und Datenschutz werden der Einrichtung schriftlich zugesichert.

Gültigkeitsdauer

Die "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" wird jeweils für zwei Jahre verliehen. Sie kann durch Folgebegutachtung für weitere zwei Jahre in der ursprünglichen Kategorie bestätigt oder in einer höheren bzw. niedrigeren Sterne-Kategorie weitergeführt werden. Darüber hinaus besteht ein jederzeitiges Widerrufsrecht, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenwürde oder einzelne Voraussetzungen vorliegen.

 

Kosten 

Der hohe personelle und zeitliche Aufwand  dieser besonderen Verfahrensweise, bleibt nicht ohne Wirkung auf den Preis.  Dennoch konnten wir die Kosten so kalkulieren, dass sie weit unter den Preisen namhafter Zertifizierungs-Anbieter  im Bereich der Altenpflege liegen. 

Kosten für  Neubegutachtung einschließlich  Ergebnisbericht :

Grundgebühr:   2.600€   plus   Gebühr pro Pflegeplatz:  20€

Für  Folgebegutachtungen  ist alle zwei Jahre mit etwa dem halben Kostensatz der Neubegutachtung zu rechnen.

 

 

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